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Annahme

Üblicherweise wird der Antrag auf eine Versicherung von dem Versicherungsunternehmen angenommen. D. h., Ihre einseitige Willenserklärung als Kunde, ein Versicherungsprodukt erwerben zu wollen, wird vom Versicherungsunternehmen akzeptiert. Ihre Willenserklärung wird durch eine schriftliche Annahmeerklärung oder die Police der Versicherung bestätigt. Der Vertrag ist damit formell zustande gekommen.

Antrag [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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