Anrechnung von Wartezeiten
Wenn Sie aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wird Ihnen dort die nachweislich ununterbrochene Versicherungszeit angerechnet.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Vorversicherung beantragt haben und der Versicherungsschutz im unmittelbaren Anschluss beginnen soll.
Auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen Sozialversicherung wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.
Seit einiger Zeit erkennen zahlreiche private Krankenversicherungen auch die Versicherungszeit bei einer anderen privaten Krankenversicherung als Vorversicherung an und erlassen die Wartezeiten.
In anderen Fällen können die Wartezeiten aufgrund von ärztlichen Untersuchungen erlassen werden. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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