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Antrag

Mit dem Antrag geben Sie eine einseitige Willenserklärung an die Versicherung ab, ein Produkt, also eine Versicherung, erwerben zu wollen. Als Grundlage dient meistens ein Vordruck der Versicherung, der die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) enthält. Diese bestehen in erster Linie aus den rechtsgeschäftlichen Vertragsbestandteilen und den so genannten vorvertraglichen Anzeigen (Gesundheitsfragen), die von Ihnen als Antragsteller bzw. der zu versichernden Person wahrheitsgemäß zu beantworten sind.

In der Krankenversicherung sind Sie sechs Wochen an den Antrag (Antragsbindefrist) gebunden. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Mit Antragstellung erkennen Sie die AVB, die Prämie, die besonderen Bedingungen, Klauseln und die Bindefrist als verbindlich an.

Widerrufsrecht [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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