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Arbeitnehmer

Sie gelten als Arbeitnehmer, wenn Sie sich einem anderen gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) zur Leistung von Diensten verpflichtet haben. Arbeiter und Angestellte sind Arbeitnehmer, nicht aber Beamte, Selbstständige oder Freiberufler. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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