Versicherungslexikon

Arzneimittel

Arzneimittel sind Medikamente oder Pharmazeutika, die zu diagnostischen Zwecken und/oder zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden.

Die Erstattung von Arzneimittelkosten wird in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung unterschiedlich geregelt: In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln und Arzneimitteln mit Zuzahlung unterschieden. Zu den nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln zählen so genannte Bagatellarzneimittel, wie z.B. Husten- und Schnupfenmittel. Diese müssen Sie als volljähriger Versicherter zu 100% selbst bezahlen.

Alle erstattungsfähigen Arzneimittel, auch die, für die ein Festbetrag bestimmt wurde, unterliegen bei Volljährigen einer Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlungen richten sich nach der Überforderungsklausel sowie der Härtefallregelung. Wird Ihnen statt eines Arzneimittels, für das ein Festbetrag festgelegt wurde, ein vergleichbares Medikament ohne Festbetrag verordnet, müssen Sie neben der Zuzahlung - berechnet vom Festbetrag - auch den Mehrpreis tragen.

Für alle Arzneimittel gilt für gesetzlich Versicherte im Regelfall folgende Zuzahlungsregelung:

  • 10 % der Gesamtkosten
  • mindestens 5,- € und höchstens 10,- €
  • Liegen die Kosten unter 5,- €, so ist nur der tatsächliche Preis zu zahlen.

Die jährlichen Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten, u.a. zu Arzneimitteln, dürfen 2 der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht übersteigen (bei chronisch Kranken 1 ).

Härtefallregelung [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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