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Basistarif

Seit dem 1. Januar 2009 ist jeder Bürger Deutschlands verpflichtet, sich für den Fall einer Krankheit abzusichern; bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.

Deswegen müssen private Versicherungsunternehmen jedem Versicherungswilligen oder jeder direkt der PKV zuzuordnenden Person (geregelt in § 315 SGB V), die bisher weder privat noch gesetzlich krankenversichert war, einen brancheneinheitlichen Basistarif als Mindestversicherungsschutz anbieten. Hierfür gilt:

  • Niemand darf abgelehnt werden (Kontrahierungszwang).
  • Keine gesundheitsrisikoabhängigen Zuschläge.
  • Keine Leistungsausschlüsse wegen individueller Vorerkrankungen.
  • Keine Wartezeiten.
  • Der Beitrag ist abhängig von Alter und Geschlecht, darf den Höchstbeitrag der GKV (in 2009 ca. 570,- € für Erwachsene und ca. 226,- € für Kinder) aber nicht überschreiten.
  • Führt die Krankenversicherungspflicht zu einer Hilfebedürftigkeit, zahlt der Versicherte die Hälfte des Beitrags; Sozialamt oder Bundesagentur für Arbeit zahlen wenn nötig und auf Antrag Zuschüsse.
  • Brancheneinheitliche Leistungen, die in Umfang, Art und Höhe mit denen der GKV vergleichbar sein müssen. Umkehrschluss: Leistungskürzungen in der GKV werden in den Basistarif der PKV übertragen.
  • Wahl zwischen 4 Selbstbehaltstufen: 300,- €, 600,- €, 900,- €, 1.200,- € (mit 3 Jahren Bindung).
  • Der Basistarif löst den zum 1. Juli 2007 eingeführten modifizierten Standardtarif in der PKV ab. Alle im Standardtarif Versicherten sind seit dem 1. Januar 2009 automatisch im Basistarif versichert.
  • Ein Wechsel in den Basistarif des eigenen oder eines anderen Versicherers ist jederzeit möglich; Alterungsrückstellungen werden übertragen (gültig für Vertragsabschlüsse nach dem 1. Januar 2009).

Sind Sie bereits Mitglied einer PKV können Sie bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif Ihrer oder einer anderen Versicherung wechseln. Neu ist: Ihre bisher aufgebauten Alterungsrückstellungen (gebildete Rücklagen für einen evtl. höheren Versorgungsbedarf im Alter) gehen anders als bisher nicht verloren. Zu unterscheiden ist: Wechseln Sie den Tarif innerhalb Ihrer Versicherung werden Alterungsrückstellungen komplett übertragen. Entscheiden Sie sich gleichzeitig für einen neuen Versicherer können Sie Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs mitnehmen.

Sind Sie 55+, Rentner (Bezug einer gesetzlichen Rente oder Beamtenpension) oder plötzlich hilfebedürftig, können Sie auch jederzeit nach dem Stichtag 30. Juni 2009 in den Basistarif Ihrer Versicherung wechseln. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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