Beamte
Wenn Sie Beamter sind, dann sind Sie ab dem Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis sozialversicherungsfrei. Sie erhalten zu ihren Bezügen vom Dienstherrn einen prozentualen Zuschuss zu den Krankheitskosten.
Die Beihilfesätze sind entweder personen- oder familienstandsbezogen und richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des Landes. Die private Krankenversicherung bietet Ihnen für die "Restabsicherung" speziell für Beamte konzipierte Tarife an.
Beihilfe [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Krankenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Krankenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
