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Beihilfe

Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, das die Eigenvorsorge des Beamten ergänzt. Der Dienstherr (z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht.

Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt. Sie ist je nach Bundesland personen- oder familienbezogen. Den von der Beihilfe nicht gedeckten Teil der Krankheitskosten sollten Sie als Beamter privat absichern. Für Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte gelten besondere Bestimmungen (vgl. Bundeswehr und Zivildienstleistende). Post- und Bahnbeamte verfügen über eigene Versicherungseinrichtungen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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