Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe Ihre prozentual eingeforderten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden.
Verdienen Sie mehr, so wird von dem darüberliegenden Gehaltsanteil kein Beitrag mehr abgezogen.
Für 2009 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung in Ost und West gleichermaßen 3.675,- € brutto/Monat (= jährliches Brutto von 44.100,- €).
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit 2003 nicht mehr identisch mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch genannt: Versicherungspflichtgrenze).
Jahresarbeitsentgeltgrenze [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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