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Beitragsrückerstattung

Private Krankenversicherung: Die Versicherungsgesellschaften können die erzielten Gewinne in Form einer Beitragsrückerstattung den Versicherten gutschreiben. D.h., wenn Sie als Versicherter ein Jahr oder länger keine Leistungen in Anspruch genommen haben, bekommen Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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