Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
* Allgemeiner Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld nach Ablauf von sechs Wochen.
- Erhöhter Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld vor Ablauf von sechs Wochen (für Selbstständige in der Regel nach 3 oder 4 Wochen).
- Ermäßigter Beitragssatz: Keine Krankengeldzahlung, z.B. Rentner, Selbstständige ohne Krankengeldanspruch.
Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihren Beitrag nach einem festen Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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