Belegarzt
Belegärzte sind in der Regel niedergelassene Ärzte, die in Krankenhäusern Betten anmieten und die Einrichtungen des Krankenhauses nutzen. Sie haben die Berechtigung, ihre Patienten im Krankenhaus z.B. stationär zu behandeln und dabei auf die stationären Einrichtungen und Mittel zurückzugreifen.
Da Belegärzte keine Vergütung vom Krankenhaus erhalten, sind ihre Leistungen gesondert abzurechnen. Zu den Leistungen des Belegarztes zählen seine persönlichen Leistungen, der Bereitschaftsdienst für seine Belegpatienten, die von ihm veranlassten Leistungen nachgeordneter Ärzte des selben Fachgebietes im Krankenhaus und die von ihm veranlasten Leistungen von Ärzten und ärztlichen Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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