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Bezugsgröße

Unter der Bezugsgröße versteht man das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus dem Vorvorjahr. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu ermittelt.

Im Jahr 2009 beträgt die Bezugsgröße

  • in den alten Bundesländern: jährlich 30.240,- €, das entspricht monatlich 2.520,- €
  • in den neuen Bundesländern: jährlich 25.620,- € das entspricht monatlich 2.135,- €

Die Bezugsgröße dient zur Berechnung vieler Beiträge in der Sozialversicherung, wie

  • das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung,
  • den Anspruch auf Familienversicherung,
  • die Berechnung des Mindestbeitrages für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • die Befreiung von Zuzahlungen bei Arzneimitteln usw.
[Lexikon Stand: 31.03.2009]

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