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Bindefrist

Wenn Sie einen Antrag stellen, so sind Sie für eine festgelegte Frist an den Antrag gebunden. Nur wenn die Versicherung innerhalb dieser Frist den Antrag annimmt, ist der Vertrag wirksam. Die Belehrung über die Bindefrist muss Bestandteil der Verbraucherinformationen sein.

Bei der Krankenversicherung beträgt die Bindefrist sechs Wochen. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Antragstellung. Werden Ihnen gleichzeitig die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ausgehändigt, so haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Bindefrist beginnt in diesem Fall im Anschluss daran. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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