Versicherungslexikon

Chip-Karte für privat Versicherte

Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, erhalten Sie nach Abschluss eines Tarifes eine Chip-Karte. Sie wird zur Erstattung von Krankenhauskosten eingesetzt. Aus der Chip-Karte ist für das Krankenhaus ersichtlich, welche Leistungen von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden. Sie gilt damit als Kostenübernahmeerklärung für die Pflegekosten. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Private Krankenversicherung Vergleich

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