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Ehegattennachversicherung

Private Krankenversicherung: Wenn Sie mindestens seit drei Monaten versichert sind, dann entfällt bei einer Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit von drei Monaten für Ihren Ehegatten. Voraussetzung hierfür ist, dass eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt wird. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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