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Eigenanteile

Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung haben Sie als Versicherter Eigenanteile an den Krankheitskosten zu tragen. In der privaten Krankenversicherung beschränken sich diese in der Regel auf frei wählbare Selbstbehalte im ambulanten Bereich und auf Zuzahlungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Die wichtigsten Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind:

  • Arzneimittel aus der Apotheke: Pro Packung sind 10 % des Packungspreises zuzuzahlen. Mindestens 5,- € sind fällig, maximal 10,- €. Kostet die Packung weniger als 5,- €, so ist der komplette Preis zu zahlen.
  • Im Krankenhaus: Bei stationären Maßnahmen sind pro Kalendertag 10,- € zu zahlen, für maximal 28 Kalendertage im Jahr, was einer Höchstgrenze der Zuzahlungen von 280,- € jährlich entspricht.
  • Heilmittel und häusliche Krankenpflege: Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten zuzüglich einer Gebühr von 10,- € je Verordnung.
  • Ärztliche oder zahnärztliche Behandlung: Gesetzlich Versicherte haben eine Praxisgebühr von 10,- € je Quartal zu zahlen.

Insgesamt werden Zuzahlungen maximal bis zur persönlichen Belastungsgrenze (in der Regel 2 des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 ) fällig. Darüber hinausgehende Beträge erstatten die Krankenkassen auf Antrag.

Überforderungsklausel [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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