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Festbetrag

Im Bereich der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes von 1989 (GRG) Veränderungen. Ein Kernstück des Gesetzes sind die so genannten Arzneimittelfestbeträge. Festbeträge sind keine Festpreise, sondern Höchstgrenzen für die Erstattung.

Für vergleichbare und somit austauschbare, aber unterschiedlich teure Medikamente, wird ein einheitlicher, maximaler Erstattungsbetrag festgesetzt, der für alle Krankenkassen bindend ist, der so genannte Festbetrag.

Seit dem 1. Januar 1993 sind von Volljährigen für Festbetragsmedikamente Zuzahlungen zu leisten.

Überforderungsklausel [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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