Freiwillig Versicherte
Wer auf Grund seines Einkommens oder seiner Tätigkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln könnte, gilt als "freiwillig Versicherter".
"Pflichtversicherte" sind zwangsweise gesetzlich versichert. "Freiwillig Versicherte" dagegen können die Art ihrer Krankenversicherung frei wählen.
Zu den "freiwillig Versicherten" gehören:
- Arbeitnehmer, wenn Sie als Arbeitnehmer drei Jahre lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient haben.
- Selbständige und Freiberufler haben stets die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Sie müssen also keine gesetzlichen Regelungen oder Einkommensgrenzen beachten. Es gibt Ausnahmen für Künstler und Handwerksmeister.
- Studenten sind bis zum erreichen des 25. Lebensjahres oftmals familienversichert. Danach müssen sie sich beitragspflichtig selbst versichern.
- Beamte (Beihilfeberechtigte) können im Rahmen der Beihilfe über die Art ihrer Krankenversorgung frei entscheiden.
- Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst sind meist gesetzlich pflichtversichert. Sie können sich aber unter gewissen Voraussetzungen auch privat versichern.
Jahresarbeitsentgeltgrenze [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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