Geringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigungen bzw. geringfügige selbstständige Tätigkeiten sind versicherungsfrei.
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor,
- wenn Ihr monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig 400 € nicht übersteigt; oder
- Ihre Beschäftigung innerhalb eines Jahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist.
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