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Gruppenversicherung

In der Gruppenversicherung besteht ein Versicherungsvertrag für eine Vielzahl von Personen mit gleichen Merkmalen. Dies kann die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung (z.B. einem Berufsverband), oder die Zugehörigkeit zu einem Unternehmen sein.
Für den Abschluss einer Gruppenversicherung sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, besonders im Hinblick auf die Mindestzahl der zu versichernden Personen (mindestens 10, sofern auch Angehörige der versicherbaren Personen berücksichtigt werden mindestens 20).
Dem stehen jedoch eine Reihe von Vergünstigungen entgegen, z. B. die Möglichkeit des Erlasses von Wartezeiten, Kontrahierungszwang usw. Auf Grund geringerer Verwaltungskosten ist auch der Beitrag geringer als in der Einzelversicherung. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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