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Härtefallregelung

Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dann haben Sie in vielen Fällen Eigenanteile bei Leistungsinanspruchnahme zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch von allen Zuzahlungen befreit.

Eine vollständige Befreiung von den Eigenanteilen

  • zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
  • bei Vorsorge- und Rehabilitationskuren,
  • bei Zahnersatz,
  • bei notwendigen Fahrtkosten

erfolgt immer dann, wenn Sie dadurch unzumutbar belastet werden.

Überforderungsklausel [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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