Start » Versicherungslexikon » Krankenversicherung Lexikon » Jahresarbeitsentgelt(JAE-)grenze

Jahresarbeitsentgelt(JAE-)grenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) oder auch Versicherungspflichtgrenze bezeichnet das jährliche Höchsteinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungspflicht besteht. Wer mehr verdient, kann sich voll privat versichern.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) liegt 2009 bei 48.600,- € brutto jährlich (4.050,- € monatlich). Diese Zahl gilt gleichermaßen in Ost- und West-Deutschland.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vollversichert waren. Für sie liegt die JAE 2009 bei 44.100,- € Jahresbrutto (3.675,- € pro Monat). Auch diese Zahl gilt gleichermaßen in Ost- und West-Deutschland.

Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen unter anderem:

  • Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt),
  • regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
  • pauschale Überstundenvergütung,
  • Sachbezüge,
  • vertraglich geregelter Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft,
  • Vermögenswirksame Leistungen.

Beitragsbemessungsgrenze [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Krankenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Krankenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de