Kassenwahlrecht
Ist man Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, kann man die Kasse, bei der man sich versichert, frei wählen. In Betracht kommen dabei alle AOK`s, die Ersatzkassen und geöffnete Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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