Kinder
Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert - sofern sie kein eigenes Einkommen haben - bis zum:
- 18. Geburtstag
- 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- 25. Geburtstag (zuzüglich der Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes) bei Schulausbildung bzw. Studium oder freiwilligem sozialem Jahr.
In der privaten Krankenversicherung muss jedes Kind einzeln mit eigenem Beitrag versichert werden.
Familienversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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