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Kindernachversicherung

Bei Neugeborenen - dies gilt für Voll- und Zusatzversicherung - beginnt der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ohne Wartezeiten und Risikoprüfung unmittelbar nach der Geburt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Am Tage der Geburt muss ein Elternteil mindestens drei Monate bei der privaten Krankenversicherung krankenversichert sein.
  • Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen (bei den meisten Krankenversicherungen ist der taggenaue Beginn am Geburtstag möglich).
  • Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender sein als der des bereits versicherten Elternteils.

Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung eines Risikozuschlages bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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