Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung)
Das Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts bis max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90% des regelmäßigen Nettoverdienstes. Davon haben Sie als versicherter Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Krankengeld wird für ein und dieselbe Erkrankung max. bis 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Beitragsbemessungsgrenze [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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