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Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft

Die Versicherung verzichtet bei einer Krankheitskostenvollversicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Soweit für andere Versicherungsarten innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ein Kündigungsrecht besteht, wird dieses durch die Tarifbedingungen bei vielen Versicherungsgesellschaften eingeschränkt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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