Materieller Versicherungsbeginn
Der materielle Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Leistungspflicht Ihrer Versicherung beginnt. Wenn Wartezeiten zu erfüllen sind, beginnt die Leistungspflicht mit Ablauf der Wartezeit. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Krankenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Krankenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
