Musterbedingungen
Den Krankheitskostenvoll- und Krankenhaustagegeldversicherungen liegen die Musterbedingungen von 1994 (MB/KK 1994) zugrunde.
Für die Krankentagegeldversicherung sind dies die Musterbedingungen für
Krankentagegeld von 1994 (MB/KT 1994)
Die Musterbedingungen für das Pflegetagegeld bezeichnet man mit AVB/PZ 1994
Der verbandseinheitlichen privaten Pflegepflichtversicherung liegen die Musterbedingungen für die private Pflegeversicherung von 1995 (MB/PPV 1995) zugrunde. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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