Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit liegt nach Definition des Pflegegesetzes vor, wenn eine Person infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung erhebliche Hilfe bei gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens benötigt, z. B. im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung.
Pflegestufen [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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