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Pflegestufe

Die Pflegestufe wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines Punktesystems ermittelt. Bewertungsgrundlage ist der Hilfebedarf bei bestimmten Verrichtungen des täglichen Lebens, z. B. im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung. Die monatlichen Leistungen der Pflegekasse unterscheiden sich je nach Pflegestufe, die folgendermaßen definiert sind:

  • Pflegestufe 0: bedeutet erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Speziell Menschen mit demenzieller Erkrankung, geistiger Behinderung oder psychischer Störung, die bei ihrer täglichen Grundversorgung auf Hilfe angewiesen sind, die Einstufungsvoraussetzungen in Pflegestufe I aber noch nicht erfüllen, erhalten mit In-Kraft-Treten der Pflegereform (seit 01.07.2008) erstmals einen Betreuungsbetrag aus der Pflegestufe 0.
  • Pflegestufe I: bedeutet "erhebliche Pflegebedürftigkeit". Der Hilfebedarf muss mind. 90 Minuten täglich betragen. Auf die Grundpflege (Körperpflege, Anziehen) müssen mehr als 45 Minuten entfallen.
  • Pflegestufe II: bedeutet "schwere Pflegebedürftigkeit". Der Hilfebedarf muss mind. 180 Minuten täglich betragen. Der Grundpflegebedarf muss mind. 120 Minuten betragen.
  • Pflegestufe III: bedeutet "schwerste Pflegebedürftigkeit". Der Hilfebedarf muss mind. 300 Minuten täglich betragen. Der Grundpflegebedarf muss dabei mind. 240 Minuten täglich betragen.

Pflegebedürftigkeit [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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