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Pflichtversicherte

Wenn Sie als Arbeitnehmer beschäftigt sind und Ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind Sie krankenversicherungspflichtig.

Außerdem pflichtversichert sind:
* Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz (u.U. Befreiungsmöglichkeit)
* Auszubildende
* Landwirte
* Künstler und Publizisten
* Rehabilitanten, Behinderte
* Studenten bis zum Abschluss des 14. Semesters oder bis zum 30. Lebensjahr

Jahrearbeitsentgeltgrenze [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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