Psychotherapie
Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung kommen als Heilbehandler grundsätzlich nur Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker in Betracht. Deshalb können Sie Kosten der Inanspruchnahme von Psychotherapeuten und Psychologen grundsätzlich nicht geltend machen.
Die meisten privaten Krankenversicherungsunternehmen erstatten Ihnen diese Kosten einer medizinisch notwendigen Psychotherapie üblicherweise auf freiwilliger Basis im Rahmen des so genannten Delegationsverfahrens, d.h. wenn ein für die Behandlung verantwortlicher Arzt einen nichtärztlichen Psychotherapeuten einschaltet. Je nach Versicherung und Tarif bekommen Sie eine festgelegte Anzahl an Therapiesitzungen pro Kalenderjahr erstattet.
Musterbedingungen [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Krankenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Krankenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
