Regelleistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für einen notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt werden als Regelleistungen bezeichnet. Hier wird die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Behandlung vom Dienst habenden Arzt übernommen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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