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Restkostenversicherung

Eine Restkostenversicherung kennt man in der Zusatzkrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Auch die private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte ist eine Restkostenversicherung.

Beihilfe [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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