Risikozuschlag
Wenn Sie einen Versicherungsantrag stellen und schon Vorerkrankungen aufweisen, kann die Versicherung Ihnen anbieten den Antrag anzunehmen, wenn Sie einen erhöhten Beitrag zahlen. Der Leistungsanspruch verändert sich nicht.
Sie müssen diesen Zuschlag ausdrücklich akzeptieren.
Ein nachträglicher Risikozuschlag ist nur möglich, wenn Sie bei der Antragstellung nachweislich Vorerkrankungen verschwiegen haben. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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