Rückdatierung
Sie können den Versicherungsbeginn um zwei Monate rückdatieren lassen, bei:
- Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der freien Heilfürsorge. Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskosten-Vollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung.
- Mitversicherung Neugeborener ab Geburt bzw. Adoption eines Kindes.
- Mitversicherung des Ehegatten nach Eheschließung (Ehegattennachversicherung).
Im Krankenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Krankenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
