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Sachleistungen

Grundsätzliches Erstattungsprinzip der GKV ("Krankenversichertenkarte"). Es erfolgt keine direkte Abrechnung mit den Patienten, sondern zwischen Arzt und Krankenkasse.
Nach Einführung des Gesundheitsreformgesetzes dürfen Krankenkassen auch Kostenerstattung erproben. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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