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Scheidung

Für die Krankenversicherung von Kindern nach der Scheidung der Eltern gelten folgende Regeln:
- Sind beide Eltern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, dann kann frei gewählt werden, bei welcher der Kassen die Kinder kostenfrei mitversichert werden.
- Ist ein Elternteil privat versichert, besteht ebenfalls eine Wahlmöglichkeit. Die unter Familienversicherung beschriebenen Einschränkungen bestehen nicht mehr, da keine Ehegemeinschaft vorliegt.
Im Versorgungsausgleich anlässlich einer Scheidung kann jedoch festgelegt werden, welcher Elternteil für die Versicherungsbeiträge aufzukommen hat, das Wahlrecht besteht dann aber immer noch.

Kinder [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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