Solidaritätsprinzip
Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem die wechselseitige Verbundenheit der Versicherten zum Ausdruck kommen soll. Es beinhaltet, dass sich die Beiträge, die der Versicherte für seinen Krankenversicherungsschutz zu entrichten hat, nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit richten. Die Beiträge werden nach einem Prozentsatz des Bruttoeinkommens bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze bemessen. Das Leistungsspektrum ist für alle gleich.
Jahresarbeitsentgeltgrenze [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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