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Sonderausgaben

Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um private Aufwendungen. Sie sind daher weder den Werbungskosten noch den Betriebsausgaben zuzurechnen. Sonderausgaben sind notwendige Lebenshaltungskosten, die aus sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen steuerlich abgezogen werden können.

Sonderausgaben werden steuerlich geltend gemacht, indem sie vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen. Die individuelle Steuerersparnis hängt von der Höhe des Spitzensteuersatzes des Steuerzahlers ab. Je höher der Spitzensteuersatz ist, umso größer ist die Steuerersparnis.

Zu den Sonderausgaben gehören z.B. Prämien zu Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall. Als Teil der Vorsorgeaufwendungen können sie das zu versteuernde Einkommen mindern. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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