Standardtarif für ältere Versicherte
Die Neuregelung des § 257 SGB V (Arbeitgeberzuschuss) verlangt seit dem 1.7.1994 von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Standardtarif für ältere Versicherte anzubieten. Nur dann dürfen diese Unternehmen ihren vollversicherten Arbeitnehmern Bescheinigungen ausstellen, die zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses berechtigen. Wichtigste Vorgabe für diesen Tarif ist die Begrenzung auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsfähig sind alle Personen ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens 10 Jahre in ihrem Unternehmen vollversichert waren. Die Leistungen des Tarifs entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung, lediglich bei ambulanter ärztlicher Behandlung sowie bei Zahnbehandlung bleibt der Status des Privatpatienten erhalten. Als brancheneinheitlicher Tarif wird er von allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung mit identischen Leistungen und Beiträgen angeboten. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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