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Tarifwechsel

Bei Erhöhung des Versicherungsschutzes gilt für den neu hinzukommenden Teil das aktuelle Eintrittsalter und es findet eine erneute Gesundheitsprüfung statt. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung möglich. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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