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Überführungskosten

Die Auslandreisekrankenversicherung übernimmt im Todesfall die Überführungskosten vom Ausland nach Deutschland. Die Überführungskosten bei Tod im Ausland darf die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen. Bei privat Voll- und Zusatzversicherten können diese Leistungen in den Tarifbedingungen vorgesehen sein. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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