Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur Privaten wird als "Übertritt" bezeichnet. Bei einem Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird die ununterbrochene Vorversicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet, wenn die private Krankenversicherung unmittelbar an die Mitgliedschaft anschließt. Beim Einschluss von Krankentagegeld in den Versicherungsschutz werden die Wartezeiten für Krankentagegelder erlassen, die dem bisher in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Tagegeld entsprachen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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