Versicherungspflicht
Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind
- Bezieher von sogenannten Erwerbsersatzeinkünften wie Arbeitslosengeld, Rente oder Krankengeld
- Studenten und deren Familienangehörige
- Arbeitnehmer, die mit Ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (= Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegen.
Von dieser Versicherungspflicht befreit sind Arbeitnehmer, die drei Jahre in Folge oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Sie gelten als "freiwillig Versicherte" und können ihrer gesetzlichen Kasse kündigen, um sich privat zu versichern.
Diese 3-Jahres-Regelung gilt seit dem 02.02.2007, dem Tag der Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundestag.
Jahresarbeitsentgeltgrenze [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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