Vorvertragliche Anzeigepflicht
Als vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet man die gesetzliche Obliegenheit des Antragstellers. Der Antragsteller ist bei der Schließung des Vertrages verpflichtet, alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, anzuzeigen.
Beispiel:
Sie leiden an einer chronischen Erkrankung. Wenn Sie dies bei Antragstellung verschweigen, können sich unterschiedliche Rechtsfolgen wie z.B. Leistungsfreiheit bzw. Kündigung/Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherer, ergeben. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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