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Wartezeitanrechnung / erlass

Wartezeitanrechnung bzw. -erlass wird in folgenden Fällen gewährt:
* Bei unmittelbarem Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird die zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet.
* Auf Grund einer ärztlichen Untersuchung können die Wartezeiten erlassen werden.

Viele private Versicherungen erlassen die Wartezeiten auch auf Grund der Anerkennung einer anderen privaten Versicherung als Vorversicherung. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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