Abrechnungsverband, Gewinnverband
Die Höhe der Gewinnbeteiligung einer einzelnen Versicherung richtet sich nach dem Gewinn des Abrechnungsverbandes, dem sie angehört. In einem Abrechnungsverband sind gleichartige Versicherungen einer Gesellschaft zusammengefasst. Zum Beispiel gibt es einen Abrechnungsverband für die kapitalbildende Lebensversicherung oder für die Rentenversicherung. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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